Fernwärme erhitzt Gemüter

Amtsgericht erklärt Heizkosten-Abrechnungen von hunderten von Wohnungen in der Kulenkampffallee für ungültig

Hunderte von Mietern in der Wohnanlage Kulenkampffallee in Schwachhausen müssen vorerst weder Nachzahlungen für ihre Heizkosten im Jahr 2005 noch höhere Abschläge für das Jahr 2006 leisten. Die von der Hausverwaltung erstellten Heizkostenabrechnungen seien „nicht ordnungsgemäß erfolgt“ und also ungültig, stellte das Amtsgericht Bremen jetzt fest.

Vorausgegangen war dem Streit der Verkauf der beiden Heizzentralen, die die Anlage mit Fernwärme versorgen, an einen externen Betreiber, die Fernwärme-Nord GmbH. Der berechnete den Mietern „Fernwärmekosten“, die zum Teil deutlich über dem lagen, was diese bis dato an Heizkosten gezahlt hatten. Von zum Teil „horrenden Forderungen“, die durch die Ölpreissteigerung bei weitem nicht erklärt werden könnten, spricht Justitiar Gert Brauer. Seine Vermutung: Die Fernwärme-Nord GmbH habe sich so vielmehr auch ihre Investitionskosten für die Heizanlage wieder rückerstatten lassen wollen.

Dem hat allerdings der Bundesgerichtshof einen Riegel vorgeschoben: Übertrage ein Hauseigentümer den Betrieb der Heizungsanlage auf einen Dritten, dürfe dieser kalkulatorische Kosten für Instandhaltungen, Abschreibungen, Kapital und Gewinn nur dann über die Fernwärmekosten wieder einfordern, wenn dies im Mietvertrag entweder ausdrücklich vereinbart oder die MieterInnen dem zugestimmt hätten. Beides ist in der Kulenkampffallee nicht der Fall.

Carl-Hubertus Nitzsche, Geschäftsführer der Kulenkampffallee in Schwachhausen GbR, hält die Unterstellung des Mieterbunds allerdings für „Wahnwitz“ und „Unsinn“. Die Fernwärme-Nord GmbH habe die beiden Heizanlagen zu einem reinen „Anerkennungspreis“ übernommen, im Zuge des Outsourcings seien zudem die Betriebskosten für die Mieter gesunken. Auch nach dem alten Abrechnungsmodell, ist Nitzsche sicher, „kommt für die Mieter letztlich nichts anderes bei raus“. Die Hausverwaltung werde in Berufung gehen.

Der Verkauf der Heizungsanlage war Nitzsche zufolge unumgänglich. Zwei Drittel der Wohnungen, die einst der mildtätigen Stiftung „Sparer Dank“ gehörten, habe man inzwischen an weitere EigentümerInnen verkauft. Eine Modernisierung der Heizungsanlage, wie sie demnächst starten soll, sei in Kollektivbesitz praktisch nicht vorstellbar gewesen. sim