Antworten vom Gericht

FLUSS-VERTIEFUNG

Wann wird der ökologische Zustand eines Flusses schlechter? Und wodurch? Und wie ist das definiert? Und wer misst und bewertet das alles? Das sind norddeutsche Schicksalsfragen, auf die es nächste Woche Antworten geben soll. Ab Dienstag verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die Auslegung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie der EU. Die besagt, dass es Flüssen und Seen nach einem menschlichen Eingriff nicht schlechter gehen darf als zuvor – und eben deshalb sind diese Fragen von entscheidender Bedeutung bei den geplanten Ausbaggerungen von Weser und Elbe.

Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine Verhandlung über die Weservertiefung unterbrochen und dem EuGH einen Fragenkatalog zu den naturschutzrechtlichen Bestimmungen übermittelt. Geht ja um Europarecht, sollen also die Europarichter das klären. Nun verhandeln diese, mit einem Beschluss ist im Herbst zu rechnen.

Der Bund und die Länder Bremen und Niedersachsen wollen die rund 65 Kilometer lange Außenweser so ausbaggern, dass künftig Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern Bremerhaven erreichen können. Auch die 57 Kilometer lange Unterweser soll vertieft werden. Tideabhängig sollen das niedersächsische Brake von Schiffen mit 12,80 Meter Tiefgang erreichbar sein, für Bremen selbst sind 11,10 Meter vorgesehen.

Das Verfahren in Luxemburg dürfte auch von großer Bedeutung sein für die Elbvertiefung, über die das Bundesverwaltungsgericht ab dem 15. Juli verhandeln will. Denn in vielen ökologischen Fragen sind die Großprojekte an den beiden größten norddeutschen Flüssen vergleichbar.

Die Elbe soll auf 120 Kilometer Länge von Cuxhaven bis Hamburg für Schiffe mit einem Tiefgang von 15,30 Metern ausgebaggert werden, das bedeutet eine reale Tiefe von 19 Metern unter Normalnull. Schließlich müssen ja immer eine paar Handbreit Wasser unterm Kiel sein.

In beiden Fällen haben die Umweltverbände Nabu und BUND die Gerichte angerufen, in beiden Fällen sind sie von der Hafenwirtschaft beschimpft worden, in Hamburg verlangte der Hafenverband sogar vom Senat, den Umweltschützern Projektzuschüsse für deren Arbeit zu streichen.

Wie soll das erst werden, wenn die Kläger Recht bekommen sollten?  SMV