Umstrittener Künstler

NS-ENTSORGUNG

Die Personalie bleibt strittig, aber weniger aus historischen, als aus formalen Gründen: Erwiesen ist inzwischen, dass der 1978 verstorbene Maler und Bildhauer Erich Klahn dem NS-Regime sehr nahe stand: 1921 trat er in die NSDAP ein, war überdies in rechtsextremen Kreisen wie der „Niederdeutschen Bewegung“ und der „Ludendorff-Bewegung“ aktiv und ließ seine Werke in NS-Einrichtungen ausstellen.

Gern verwob er auf seinen Altären, Bildteppichen und Gemälden christliche und völkisch-germanische Motive. Hakenkreuze und Runen fügte er zum Beispiel in seinen „Karfreitagsaltar“ von 1939 ein. Das Artefakt war – neben anderen Klahn-Werken – seit 2001 im Kloster Mariensee bei Hannover zu sehen, das den Nachlass von Klahns Witwe bekommen hatte. Vertraglich schuf man zu diesem Zweck eine Stiftung, getragen von der Hannoverschen Klosterkammer.

Klahns NSDAP-Mitgliedschaft – die er 1946 bestätigte, 1949 beim „Entnazifizierungsverfahren“ aber bestritt – war eigentlich bekannt. Zum Thema wurde sie aber erst 2013, als die Klosterkammer ein Gutachten in Auftrag gab, um den Grad von Klahns NS-Affinität zu ergründen. Tatsächlich: Klahn sei zwar kein Wegbereiter des Regimes gewesen, habe dessen Ideen aber befürwortet und sich willig vereinnahmen lassen, befanden zwei Gutachter.

Die Hannoversche Klosterkammer schloss daraufhin im Mai 2014 die Ausstellung in Mariensee und kündigte den Stiftungsvertrag. Klahns Nachfahren, darunter Liese Klahn-Albrecht, Ehefrau von George Alexander Albrecht, dem Bruder von Niedersachsens Ex-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht, nahmen das nicht hin: Anwalt Peter Raue beantragte in ihrem Namen eine einstweilige Verfügung, über die das Landgericht Hannover am 2. Juli verhandelt hat. Zentral war dabei die Frage, ob der Stiftungsvertrag ein jederzeit kündbarer treuhänderischer sei – oder ob es sich um eine Schenkung unter Auflage handele. Falls ja, so das Argument der Erben, könne man den Vertrag nicht ohne Weiteres kündigen.

Der Gerichtstermin erbrachte nun einen vorläufigen Vergleich. Die Klosterkammer verpflichtet sich darin, bis zur rechtskräftigen Entscheidung die Klahn-Werke in Mariensee zu lassen und von April bis Oktober 2015 letztmalig öffentlich zu zeigen – falls die Sanierungsmaßnahmen bis dahin beendet sind.

Parallel hat Anwalt Raue Klage im Hauptsacheverfahren erhoben, die revisionsfähig sein wird. Bis zur endgültigen Entscheidung darüber, ob die Klosterkammer Hannover den Klahn-Nachlass dauerhaft beherbergen, pflegen und ausstellen muss, vergeht also noch Zeit.  PS