China: Haftstrafe für Bürgerrechtler

PEKING dpa ■ Ungeachtet internationaler Kritik hat ein Gericht in Ostchina die Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gegen einen blinden Bürgerrechtler bestätigt. Das Volksgericht in Linyi (Provinz Shandong) lehnte gestern die Berufung des Rechtsexperten Chen Guangcheng ab, wie die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua berichtete. Das Urteil lautet auf „Beschädigung öffentlichen Eigentums und Organisation von Gesindel, um den Straßenverkehr zu stören“. Hintergrund waren Zusammenstöße zwischen Bauern und der Polizei. Dasselbe Gericht hatte das Urteil Ende Oktober noch an die erste Instanz in Yinan zurückgegeben, weil das Recht des Angeklagten auf Verteidigung beschnitten worden sei. Am Ende bekräftigte das Gericht in Yinan nur sein früheres Urteil. Der Rechtsexperte war mit den Behörden aneinander geraten, als er Missstände bei der Durchsetzung der Ein-Kind-Politik in der Gegend enthüllt hatte.