SICHERUNGSVERWAHRUNG
: Verlängerung im Nachhinein zulässig

Das Hamburger Oberlandesgericht hat die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung am Dienstag auch in so genannten Altfällen als zulässig erachtet. Ein wegen Totschlags verurteilter 60-Jähriger hatte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts eingereicht, wonach seine 1993 angeordnete Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert wurde. Andere Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Unterbringung nach zehn Jahren beendet werden müsse. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof. (dpa)