Hürden sollen tiefer liegen

BRANDENBURG Verein „Mehr Demokratie“ will leichtere Bedingungen für Bürgerbeteiligung

Der Verein „Mehr Demokratie“ hat bessere Chancen für Volksbegehren in Brandenburg gefordert und eine Unterschriftensammlung für Neuregelungen gestartet. Die gesetzlichen Hürden für eine direkte Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung seien so hoch, dass sie „Mitbestimmung unmöglich machen“, erklärte der Verein am Dienstag.

In Brandenburg sei deshalb bislang kein Volksbegehren erfolgreich gewesen und noch nie ein von Bürgern initiierter Volksentscheid zustande gekommen, kritisierte der Verein. In den Landtagsfraktionen wird derzeit über Reformen der direkten Demokratie beraten.

„Mehr Demokratie“ fordert unter anderem, die sogenannte Amtseintragung bei Volksbegehren, bei der Unterschriften nur bei bestimmten Ämtern geleistet werden können, durch freie Unterschriftensammlungen zu ergänzen. Brandenburg sei das letzte ostdeutsche Bundesland, das seine Bürger für die Unterschrift aufs Amt zwinge. Dies sei in einem dünn besiedelten Land ein großes Problem.

Alles kostet Geld

Künftig sollten zudem auch Volksbegehren zugelassen werden, die finanzielle Auswirkungen haben, da nahezu jede politische Entscheidung Geld koste, hieß es weiter. Das geltende „Finanztabu“ bei Volksbegehren degradiere die direkte Demokratie in Brandenburg zu einer „Nischenveranstaltung“.

Beim Volksentscheid fordert der Verein, die Hürde einer Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten bei einfachen Gesetzesänderungen abzuschaffen. Stattdessen soll wie bei Wahlen an der Urne die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden.

Die derzeitige Volksgesetzgebung in Brandenburg sieht ein dreistufiges Verfahren vor. Dabei müssen für eine erfolgreiche Volksinitiative mindestens 20.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres gesammelt werden, bei Volksbegehren müssen auf Ämtern innerhalb von vier Monaten mindestens 80.000 Unterschriften zusammenkommen. In beiden Fällen muss sich der Landtag anschließend mit den Forderungen und Gesetzesvorschlägen befassen.

Hohe Quoren

Ein Volksentscheid ist in Brandenburg erfolgreich, wenn bei einfachen Gesetzen mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten und mindestens die Hälfte der Teilnehmer zustimmen. Bei Verfassungsänderungen müssen mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten und zwei Drittel der Teilnehmer zustimmen.

Bisher wurden in Brandenburg laut Landeswahlleiter 22 Volksinitiativen und 7 Volksbegehren abgeschlossen. Keines der Begehren war erfolgreich. Die größte Zustimmung erzielte 1997 mit knapp 70.000 Stimmen das Volksbegehren gegen die Transrapid-Strecke nach Hamburg. Bei den bisherigen zwei Volksentscheiden wurde 1992 die Landesverfassung mit rund 94 Prozent Zustimmung angenommen und 1996 die Fusion des Bundeslandes mit Berlin mit knapp 63 Prozent der Stimmen abgelehnt. EPD