Haft auf Rezept

Weil er fingierte Rezepte abgerechnet hat, erhält ein Neuköllner Apotheker zwei Jahre Haft auf Bewährung

Wegen einer Betrugsserie zulasten der Krankenkassen hat das Amtsgericht Tiergarten gestern einen Apotheker aus Neukölln zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde gegen den 50-Jährigen ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt. Er hatte von Januar 2004 bis Februar 2005 von einem Arzt ausgestellte fingierte Rezepte für teure Medikamente bei den Krankenkassen abgerechnet, die Arzneien aber weder bestellt noch an Patienten weitergegeben. Durch die Luftabrechnungen entstand den Krankenkassen ein Schaden von 154.000 Euro. Gegen den am Betrug beteiligten Mediziner wird weiterhin ermittelt.

Wie eine Justizsprecherin mitteilte, waren die Rezepte auf Patienten ausgestellt, „die nie bei dem Arzt in Behandlung waren“. Im Prozess wurde nicht erörtert, woher die Patientendaten stammten. Der Angeklagte hatte im Prozess jedoch angekündigt, eine Namensliste der Personen nachzureichen, die ebenso „in die Machenschaften“ verstrickt gewesen seien. Über seinen Verteidiger hatte er die Vorwürfe gestanden und eingeräumt, dass sein Handeln „standeswidrig“ war.

Der 50-Jährige habe seinem Berufsstand einen erheblichen Imageschaden zugefügt, hieß es im Urteil. Sein umfassendes Geständnis sei aber von erheblichem Wert und strafmildernd zu bewerten. Außerdem bestehe keine Wiederholungsgefahr, da der Mann höchstwahrscheinlich nie wieder in seinem Beruf tätig sein werde. Der frühere Inhaber einer Apotheke in der Karl-Marx-Straße in Neukölln verlor inzwischen auch seine Zulassung als Apotheker. Er wurde bereits im März 2004 vom Amtsgericht Tiergarten zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er an Drogenabhängige Medikamente ohne Rezept verkauft hatte. DPA