Bayern weist Kopftuchklage ab

Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage gegen das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen abgewiesen. Die Berliner Islamische Religionsgemeinschaft hatte gegen das in Bayern seit zwei Jahren geltende Gesetz eine Popularklage eingereicht. Die Kläger monierten, dass das Kopftuch, nicht aber die Tracht christlicher Nonnen an Schulen verboten sei. Laut der Gemeinschaft verletze das den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit der Muslime in Bayern. Konkret ging es um die Regelung, nach der Kleidung, die eine religiöse Überzeugung ausdrückt, von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden darf. Dies gilt, „sofern die Kleidungsstücke bei Schülern oder Eltern auch als Ausdruck einer Haltung verstanden werden können, die mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und Bildungszielen der Verfassung einschließlich der christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerte nicht vereinbar sind“. DDP

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