Kopftuchverbot: höchste Instanz

BERLIN epd ■ Im Streit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an bayrischen Schulen will die Islamische Religionsgemeinschaft jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Ein Gesetz, das sich erkennbar ausschließlich gegen Anhänger nichtchristlicher Konfessionen insbesondere Muslime richtet, verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot, das den Staat gegenüber allen Religionen in gleicher Weise bindet, so die Organisation gestern. Das Kopftuchverbot gilt seit 2005. Die Islamische Religionsgemeinschaft hatte eine Gleichstellung des Kopftuchs mit anderen religiösen Symbolen wie Ordenstrachten oder jüdischer Kippa gefordert und das Gesetz als verfassungswidrig bezeichnet.