Geistlicher inhaftiert

Ein Gefängnis-Seelsorger muss in Haft, weil er im El-Kaida-Prozess schwieg. Karlsruher Richter weisen jetzt Klage ab

DÜSSELDORF taz ■ Ein Gefängnis-Seelsorger, der im Düsseldorfer El-Kaida-Prozess seine Aussage verweigert hat, droht bis zu sechs Monate Beugehaft. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern die Verfassungsbeschwerde des 45-jährigen Kirchenmanns ab. Wenn sich der Seelsorger bei seiner erneuten Vorladung morgen in Düsseldorf weiterhin in Schweigen hüllen sollte, muss er in Beugehaft.

Der Gemeindereferent war in Verdacht geraten, mutmaßlichen El- Kaida-Terroristen geholfen zu haben. So soll er im Internet Versicherungsadressen recherchiert und Briefe der Gefangenen an der Postkontrolle vorbei aus dem Gefängnis in Wuppertal geschmuggelt haben. Der 45-Jährige hatte den Post-Schmuggel bestritten, zur Internet-Recherche aber nicht Stellung nehmen wollen und sich auf die Vertraulichkeit seiner seelsorgerischen Arbeit berufen.

Nach Anfrage des Gerichts beim Erzbistum Köln wurde dem Seelsorger daraufhin eine Sondergenehmigung erteilt – er durfte also sein Schweigepflicht brechen. Trotzdem sagte der Gemeindereferent nicht vollständig aus. Das Gericht verhängte dann eine Beugehaft von maximal sechs Monaten. Daraufhin hatte der Seelsorger sich durch die Instanzen geklagt. NAW