Gericht weist dpa ab
: Kein Tunnelblick

BERLIN | Zu tiefer Einblick unerwünscht: Das Bundesverkehrsministerium darf der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestimmte Informationen zum Zustand von Brücken und Tunneln an deutschen Autobahnen und Bundesstraßen aus Sicherheitsbedenken verweigern. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage mit Verweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit ab. Die dpa sieht dagegen einen Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz. (epd)