Letzte Warteschleife für Tempelhof

Am 12. Februar verkündet das Berliner Oberverwaltungsgericht sein Urteil zur Schließung des Flughafens

Das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht flog gestern noch einmal eine Warteschleife im Schließungsverfahren um den Flughafen Tempelhof. Das Urteil soll nun am 12. Februar verkündet werden – und nicht wie erwartet schon gestern. Hintergrund der juristischen Verzögerung war die Entscheidung des Landes Berlin im Januar, die Schließung um ein Jahr auf den 31. Oktober kommenden Jahres zu verschieben. Damit wollte das Land den kleinen Fluggesellschaften entgegenkommen, die gegen die Schließung klagen. Einen späteren Termin hatte auch das Gericht als Vergleich vorgeschlagen – die meisten Fluggesellschaften lehnten dies jedoch ab.

Dieser Umstand entlockte dem Vorsitzenden Richter Jürgen Kipp gestern einen humorigen Einstieg in den Verhandlungstag. Er habe gehofft, dass sich die Beteiligten nicht mehr versammeln müssten. „Aber das Leben besteht nun einmal aus erfüllten und unerfüllten Hoffnungen.“ Allerdings urteile das Gericht nicht über das künftige Berliner Flughafensystem, sondern nur über den Tempelhofer Schließungsbescheid. Gleichwohl baue das Konzept für die Erweiterung Schönefelds auf die Schließung Tempelhofs. Tempelhof zu erhalten, ohne den Schönefeld-Ausbau zu gefährden – dies sei rechtlich und raumplanerisch kaum möglich.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand gestern die Frage, ob die Flughäfen Tegel und Schönefeld über genügend Kapazitäten verfügen, um die Tempelhofer Fluggesellschaften aufnehmen zu können. Diese, die vor allem Geschäftsreisende in kleinen Fliegern befördern, befürchten eine Verdrängung durch die großen Gesellschaften. Vor allem zu den beliebten Abflugzeiten am Morgen könne es knapp werden, hieß es. Zudem hätten die Tempelhofer Gesellschaften keine Chance, „Großvaterrechte“ in Tegel zu erwerben. Gemeint ist damit ein Vorrecht, zu bestimmten Zeiten abheben zu dürfen, wenn man dies bereits längere Zeit tut.

Vertreter des Landes Berlin hielten dem entgegen, dass Start- und Landekapazitäten zur Verfügung ständen. Allerdings seien Abweichungen bis maximal 20 Minuten zumutbar. Ein wenig absurd mutete das Gefeilsche um künftige Flugzeiten schon an: Die strategische Entscheidung, einen Flughafen zu schließen, kann wohl kaum davon abhängig gemacht werden, dass mehrere Fluggesellschaften um 7.15 Uhr abheben dürfen – nur weil dies bislang auf mehreren Flughäfen möglich war.

RICHARD ROTHER