in kürze HAUTSTRAFFUNG/ABNAHME
: Kassen zahlen nicht

Die Krankenkassen müssen die Kosten für eine Operation zur Entfernung von Hautfalten, die nach einer extremen Gewichtsabnahme aufgetreten sind, nicht übernehmen. Die Kasse brauche eine Verbesserung des Gesundheitszustands als Folge der Gewichtsabnahme nicht zu honorieren, so das Landessozialgericht Halle. (ap)