■ USA sanktionieren andere Staaten für Handel mit Kuba
: Der lange Arm der USA

Die Zeit der Ankündigungen ist vorbei. Das Helms-Burton-Gesetz, die jüngste Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba, zeigt seine Zähne. Die USA verweigern künftig den Managern des kanadischen Bergbaumultis Shirritt die Einreise, weil Shirritt in einem großen Joint-venture-Geschäft in die kubanischen Nickelminen investiert hat. Und weil Shirritt damit, laut Helms-Burton-Gesetz, „illegale Geschäfte“ mit US-amerikanischem Eigentum macht, das die kubanischen Revolutionäre unrechtmäßig konfiszierten. Die Shirritt-Manager sind dabei erst der Anfang. Auch viele europäische Firmen stehen auf der „schwarzen Liste“ des State Departments.

Nach allen Grundsätzen internationalen Rechts ist dies ein unglaublicher Vorgang. Denn ein Gesetz des US-Kongresses gilt in den USA und nirgendwo sonst. Die Ausweitung des US-Embargos auf andere Länder ist von der EU und allen anderen betroffenen Regierungen als unzulässige Einmischung zurückgewiesen worden. Erst diese Woche hat das Lateinamerika Institut der EU, Irela, in Barcelona eine dreitätige Konferenz über – genauer: gegen – das Helms-Burton-Gesetz veranstaltet. Der Protest war einhellig; selbst die neue spanische Regierung, die unter Aznar auf eine harte Anti-Castro-Rhetorik umgeschwenkt ist, läßt keinen Zweifel daran, daß sie sich Investitionen in Kuba nicht vom US-Kongreß verbieten läßt. Dennoch herrscht Hilflosigkeit. Zwar werden Klagen vor der Welthandelsorganisation erwogen, aber es fehlt der Biß. Wirklich schmerzhafte Vergeltungsmaßnahmen sind unwahrscheinlich. Ein Handelskrieg mit den USA wegen den paar Investitionen in Kuba? You must be kidding.

Dabei geht es längst nicht mehr nur um Kuba. Im US-Kongreß ist bereits ein ähnliches Gesetz in Arbeit, das Firmen anderer Staaten für ihren Handel mit den „Terrorismus-Unterstützern“ Libyen und Iran Strafmaßnahmen androht. Es geht also um die Grundregeln der internationalen Wirtschafts- und Rechtsordnung – und um die Frage, ob sich die USA internationalem Recht unterordnen oder ob sie es einseitig aushebeln können, wenn es ihnen opportun erscheint. Die bisherigen internationalen Reaktionen auf das Helms-Burton-Gesetz sind, gemessen an dieser Herausforderung, erschreckend behutsam. Bert Hoffmann