Staat schützt Post weiter

■ Neues Postgesetz schließt Wettbewerb aus

Berlin (taz) – Kurz vor Ablauf der Frist bis zum 31. Dezember konnte sich der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat auf das neue Postgesetz einigen. Wenn die Post ab 1. Januar 1998 in die Freiheit entlassen wird, behält sie noch für fünf Jahre ein Monopol auf Briefe bis 200 Gramm. Für Massensendungen (Werbung und Infosendungen) bis zu 50 Gramm wird sie bis 2002 ebenfalls alleiniger Verteiler bleiben. Damit schrumpft der Umsatz der Post bei Briefen von zwölf auf zehn Milliarden Mark. Mit Massensendungen wird sie noch 1,8 Milliarden Mark statt bislang 2,5 Milliarden einnehmen.

Der Staat wird die Post auch weiterhin vor Wettbewerbern schützen. Die ab 1. Januar für die Post zuständige Regulierungsbehörde wird alle zwei Jahre einen Bericht darüber verfassen, „ob und gegebenenfalls bis zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang es erforderlich sein könnte, die Exklusivlizenz über das Jahr 2002 hinaus aufrechtzuerhalten“. Die Behörde kann Konkurrenten der Post auch nachträglich Lizenzen entziehen, wenn sie die Sozialklauseln des Postgesetzes nicht einhalten. Unternehmen müssen nämlich laut Gesetz vergleichbare Arbeitsbedingungen wie bei der Post schaffen. Dieser Passus ist auf Druck der SPD und der Bundesländer aufgenommen worden, um 610-Mark-Jobs in der neu entstehenden Branche zu verhindern.

„Das ist doch keine Liberalisierung“, sagte gestern Hans-Peter Teufers vom Verband der Internationalen Express- und Kurierdienste. Das Gesetz behindere Investitionen. Pilotversuche mit Massensendungen hätten gezeigt, daß private Anbieter nur mit Teilzeitmitarbeitern lukrativ arbeiten könnten. Die Menge sei einfach zu klein, um langfristig einen Mitarbeiterstamm zu halten. ufo