Gen-Datei beschlossene Sache

■ Der Bundesinnenminister will heute den Startschuß geben, die rechtliche Grundlage ist aber weiter umstritten

Bonn (dpa/taz) – Alle Bundesländer haben sich auf die Einrichtung einer zentralen Gen-Datei verständigt. Das wurde gestern aus Länderkreisen bekannt. Eine Errichtungsanordnung von Bundesinnenminister Kanther (CDU) ist damit angenommen worden. Heute soll beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden der Startschuß für den Aufbau der Sammlung genetischer Fingerabdrücke fallen.

Zur Aufklärung von Sexualverbrechen war eine zentrale Gen-Datei bisher kaum umstritten. Kanther und einige Landesinnenminister hatten sich aber dafür ausgesprochen, auch andere „schwere Straftaten“ als Anlaß zur Erfassung in einer solchen Datei zuzulassen. Diese Ansicht unterstützte gestern der bayerische Justizminister Hermann Leeb. Er wies auf das Beispiel Großbritanniens hin. Dort dürfen auch Einbrecher in einer Gen-Datei erfaßt werden. Ungeklärt bleibt weiter die rechtliche Grundlage für die Erfassungen. Kanther hält das BKA-Gesetz für ausreichend, Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) hält an seiner Forderung nach einer eigenen gesetzlichen Grundlage für den späteren Einsatz der Gen-Datei fest. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte, sein Ressort werde bis Ende des Monats eine Formulierung vorlegen. Dann müsse die Koalition entscheiden. Bündnis 90/Die Grünen haben dagegen einen definitiven Zeitplan für das Gesetz über die Datei verlangt. Die Errichtung dürfe es nur auf einer gesetzlichen Grundlage geben, erklärte der rechtspolitische Sprecher Volker Beck. Auch Datenschützer und der Deutsche Anwalt-Verein verlangen eine gesetzliche Grundlage. wg