WOLFGANG SCHNEIDER, BÜRGERMEISTER
: Der Missverstandene

■ 61, in Berlin geboren, ist parteilos, Verwaltungswirt, seit 1999 Preetzer Bürgermeister, davor Personalleiter der Landespolizei.

Er hat sehr hohe Ansprüche, an sich und sein Amt als Bürgermeister des Städtchens Preetz bei Kiel: Auf seiner Internetseite legt Wolfgang Schneider dar, wer seiner Ansicht nach für das Amt des Bürgermeisters absolut ungeeignet ist: „Schwätzer, Unkundige oder Anfänger“. Denn schließlich träfen „die Folgen unrechtmäßigen Handelns den Amtsinhaber direkt“. Das musste Schneider nun am eigenen Leib erfahren: Weil er Jugendliche zu Alkohol-Testkäufen schickte, brummte ihm die Plöner Kreisverwaltung ein Bußgeld von 350 Euro auf – wegen Verstoßes gegen einen Erlass zum Jugendschutzgesetz von 2004, der Alkohol-Testkäufe verbietet.

„Ich bin wie vom Donner gerührt“, sagt Schneider „der Vorfall hätte doch auch als Bagatelle gesehen werden können.“ Dabei hatte die Kreisverwaltung schon im Vorfeld Bedenken an der Aktion geäußert und ihn gewarnt: Alkohol-Testkäufe mit Jugendlichen? Das sei eine „heikle“ Kombination, und man rate dringend von der Idee ab.

Aber wozu braucht Ratschläge, wer wie Schneider laut seiner Homepage im Besitz „umfangreichster Verwaltungserfahrungen“ ist? Schneider, einst Vollzugsbeamter und später Dozent der Polizei-Führungsakademie in Münster, ließ im vergangenen Juni drei Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gleich 18-mal in Supermärkten Spirituosen kaufen. „Eine Aktion im Rahmen eines Präventionsprojektes der Stadt“, wie Schneider beteuert. „In Preetz bechern ganze Horden Jugendlicher regelmäßig auf öffentlichen Plätzen“, sagt der Bürgermeister, „und ich wollte wissen, ob das wirklich so leicht zu bekommen ist.“

Er habe Jugendliche doch nicht zum Alkohol hinführen wollen, sondern – ganz im Gegenteil – davon weg. „Das blendet die Kreisverwaltung völlig aus.“ Schneider fühlt sich missverstanden: „Das wurde auch alles vom Ordnungsamt abgenickt.“ Einer seiner Mitarbeiter habe die Käufe beaufsichtigt, die Spirituosen sofort wieder in die Läden zurückgebracht. Die Eltern der Jugendlichen seien auch alle einverstanden gewesen. „Das Bußgeld ist ein Missverständnis: Dagegen werde ich Einspruch erheben“, sagt Schneider. GUNNAR MATZEN