Kartellamt befürchtet Übermacht der Stromgiganten

■ Behörde äußert Bedenken gegen Fusionen von RWE und VEW, sowie Veba und Viag

Bonn (dpa/rtr/taz) – Die geplanten Großfusionen im deutschen Energiesektor stoßen wegen möglicher Wettbewerbsbeschränkungen auf erhebliche Vorbehalte und Einwände des Bundeskartellamts. Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag in Bonn. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass der deutsche Strommarkt künftig von nur noch zwei Anbietern dominiert werde.

Bisher habe es aber nur Vorgespräche mit den beteiligten Unternehmen gegeben, erläuterte der Sprecher. Förmliche Anträge für Fusionen seien noch nicht eingereicht worden. Zusammenschlüsse sind zwischen den Konzernen RWE (Essen) und VEW (Dortmund) sowie Veba (PreussenElektra/Hannover) und Viag (Bayernwerk/München) geplant.

„Nach jetzigem Stand erscheint eine Freigabe der Zusammenschlüsse praktisch nicht möglich zu sein“, wurde der für Energiefragen zuständige Abteilungsleiter des Kartellamts, Klaus-Peter Schultz, in der Zeitung Die Welt zitiert. Trotz Liberalisierung des Strommarktes und der damit verbundenen Erhöhung der Wettbewerbsintensität sei eine Genehmigung nur denkbar, wenn es zu einer weit reichenden Neuordnung der Marktstrukturen in Deutschland komme.

Zusätzlich sei es erforderlich, dass die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb bei der Stromdurchleitung geschaffen werden. Ferner müsse sicher gestellt werden, dass es auch künftig in Deutschland noch Wettbewerb auf dem Strommarkt gebe und nicht ein Duopol, das zudem verflochten sei. Ungeachtet der Vorbehalte des Kartellamtes wollen RWE und VEW ihre Fusionsgespräche vorantreiben. Die Bedenken des Amtes seien „ausräumbare Vorbehalte, die seit langem auf dem Tisch liegen“, sagte VEW-Sprecher Jochen Drath. Derzeit würden intensive und konstruktive Gespräche mit dem Kartellamt und der EU-Kommission geführt, sagte Veba-Sprecherin Marie-Luise Wolff.

Nach Angaben von Veba vom Donnerstag haben Veba und Viag ihren Fusionsantrag bei der zuständigen Kartellbehörde in Brüssel eingereicht. Beim Bundeskartellamt hieß es, man habe noch nicht entschieden, ob man einen so genannten Verweisungsantrag in Brüssel stellen werde. Sollte so ein Antrag gestellt und von der Kommission genehmigt werden, wären die deutschen Wettbewerbshüter für die Fusion von Veba und Viag zuständig.

Als vordringlich sieht Schultz zunächst eine Neuordnung des Eigentümerkreises der Vereinigten Energiewerke AG (VEAG), Berlin, an. An dem überregionalen ostdeutschen Verbund wären ansonsten RWE/VEW mit 32,50 Prozent und PreussenElektra/Bayernwerk sogar mit 48,75 Prozent beteiligt. Einen kompletten Rückzug der westdeutschen Fusionspaare aus dem Unternehmen hält Schultz für unverzichtbar. bja