■ Mit der Ökosteuer auf Du und Du
: Bonus für Energiesparer

Berlin (taz) – Nachdem der Finanzausschuss der zweiten Stufe der ökologischen Steuerreform bereits vergangene Woche zugestimmt hatte, fiel gestern Abend nach Redaktionsschluss die Entscheidung im Bundestag. Zwar gab es aus den SPD-regierten Kohleländern noch Kritik an dem Reformpaket, weil einige Energieversorger in der Ökosteuer das Ende des umweltschädigenden Braunkohletagebaus sehen. Dennoch wurde erwartet, dass die Bundesregierung in namentlicher Abstimmung die erforderliche Mehrheit erreicht.

Die Ökosteuer macht Energie teurer und reduziert im Gegenzug die Beiträge für die Rentenversicherung. Damit sollen gleichzeitig zwei Ziele erreicht werden: Der Energieverbrauch soll sinken, und Arbeit wird durch geringere Lohnebenkosten billiger. Auf diese Weise wird erstmals der Trend zu einer immer höheren Belastung der Arbeit gestoppt.

Nach Beschlussvorlage wird die Mineralölsteuer für Treibstoffe zum 1. Januar 2000 und nachfolgend in drei weiteren jährlichen Schritten um jeweils sechs Pfennig steigen. Die Stromsteuer steigt im gleichen Rhythmus um jeweils 0,5 Pfennig je Kilowattstunde.

Zusammen mit der bereits im April in Kraft getretenen ersten Stufe der Ökosteuer ergeben sich Einnahmen für das Jahr 2000 in Höhe von 13,5 Milliarden Mark und für das Jahr 2003 von rund 30 Milliarden Mark. Dieses Geld wird nicht in Haushaltslöchern versickern, sondern Schritt für Schritt eine Senkung des Rentenbeitrages von 19,5 auf 17,3 Prozent ermöglichen. In der Gesamtbilanz wird die Ökosteuer aufkommensneutral sein, das heißt, das eingenommene Geld wird komplett wieder an die Bürger zurückgegeben. Gewollter Effekt: Wer sparsam mit Energie umgeht, bekommt mehr heraus, als er bezahlt; wer verschwendet, zahlt drauf.

Um einzelne Branchen nicht übermäßig zu belasten, wurden zahlreiche Ausnahmen geschaffen. So wird der öffentliche Nahverkehr nur den halben Ökosteuersatz bezahlen müssen. Ausnahmen gibt es auch für die Landwirtschaft und das produzierende Gewerbe. Ferner werden effiziente Kraftwerke, die zugleich nutzbare Wärme erzeugen (Kraft-Wärme-Kopplung), von der Ökosteuer befreit sowie Gaskraftwerke, die mindestens 57,5 Prozent der eingesetzen Energie in Strom umwandeln. Auch die Eigenerzeugung von Strom in Anlagen bis zwei Megawatt – dies betrifft speziell die umweltfreundlichen Blockheizkraftwerke – wird von der Stromsteuer befreit. bja