Gutes soll sich wieder lohnen

■ Weniger Steuern, einfachere Verfahren: Die Details zur Reform des Stiftungsrechts sind in der Regierungskoalition noch umstritten

Wie kommt man an das Geld der Reichen heran? Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Zwang oder der Appell an den guten Willen. Steuern auf Vermögen oder Erbschaften zu erhöhen entspräche der ersten Möglichkeit. Die andere zielt auf Freiwilligkeit: Das Stiftungswesen.

„Die Stiftungsfreudigkeit bleibt bislang hinter dem Engagement in vergleichbaren angelsächsischen Ländern zurück“, sagt Klaus Müller, finanzpolitischer Sprecher von Bündnis 90/ Die Grünen. Seine Partei fordert eine Reform des Stiftungsrechts und dabei insbesondere dreierlei: Erstens sollen künftig Spenden an gemeinnützige Stiftungen bis zu einer Höhe von 50.000 Mark von der Steuer abgesetzt werden können. Bisher dürfen die Spenden nicht höher sein als 10 Prozent des Einkommens, um steuerfrei zu bleiben. Zweitens sollen Nachlässe von der Erbschaftssteuer befreit werden, wenn sie an gemeinnützige Stiftungen gehen. Bisher sind nur Stiftungen zu kulturellen und wissenschaftlichen Zwecken erbschaftssteuerfrei. Drittens wollen die Grünen, dass Stiftungen künftig ein Drittel ihrer Kapitalerträge (bisher ein Viertel) zurücklegen können, um einen schleichenden Kapitalverzehr zu verhindern. Auch sollen Stiftungen künftig nicht mehr umständlich genehmigt werden müssen, sondern lediglich noch in ein verbindliches Stiftungsregister eingetragen werden.

Auch die FDP-Fraktion fordert eine höhere Steuerfreiheit für Spenden an Stiftungen und Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer. Die SPD-Fraktion stimmt in großen Teilen den Plänen der Grünen zu. Über wichtige Details allerdings, etwa die Frage der Gemeinnützigkeit, will man noch diskutieren. Bis Ende des Jahres soll ein Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag beraten werden, erklärt Müller.

Nach einem Papier aus dem Finanzministerium wären die Steuerausfälle durch den Grünen-Vorstoß allerdings recht hoch – was gewissermaßen für den Stiftungserfolg der Grünen-Pläne spricht, jedoch die Kritik von SPD-Finanzminister Eichel hervorruft.

Durch die Erweiterung der Abzugsfähigkeit von Spenden verlöre der Staat 400 Millionen Mark. Die Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer beziffert das Finanzministerium auf 600 Millionen Mark im Entstehungsjahr. Bundestags-Vizepräsidentin Antje Vollmer bezeichnete die Berechnungen aus Eichels Ministerium allerdings schon als „Märchenzahlen.“

Auf welche Reform des Stiftungsrechts sich die SPD-Fraktion am Ende mit den Grünen einigt, ist daher noch unklar. Müller von den Grünen hält es für sinnvoll, das Stiftungsrecht im Zuge einer Erhöhung der Erbschaftssteuer zu reformieren. „Je höher die Erbschaftssteuerbelastung, desto größer der Anreiz, 'stiften zu gehen“, glaubt Müller.

Wer eine Stiftung gründen will, muss diese bisher unter Vorlage des Stiftungszweckes und einer Satzung bei der zuständigen Stiftungsbehörde genehmigen lassen. Danach muss das Finanzamt noch die Gemeinnützigkeit der Stiftung anerkennen. Dann sind Spenden steuerlich abzugsfähig und Erträge steuerfrei zu verwenden.

Bisher muss ein Stiftungsvermögen nicht öffentlich dargelegt werden. Über das Gesamtvermögen aller Stiftungen gibt es daher keine Zahl. Jedoch halten einige wenige Stiftungen schätzungsweise den Löwenanteil: Die zehn größten deutschen Stiftungen, darunter die Volkswagen-Stiftung und die Bertelsmann-Stiftung, verfügen über ein Vermögen von knapp 19 Milliarden Mark. Die Robert-Bosch-Stiftung besitzt mit 5,5 Milliarden Mark das größte Stiftungsvermögen. Jedes Jahr werden in Deutschland 300 Stiftungen neu gegründet.