■ Grüne: Krieg satzungskonform

Das Bundesschiedsgericht von Bündnis 90/Die Grünen wies am vergangenen Samstag Anträge zurück, in denen der Kriegseinsatz im Kosovo angefochten wird. Die richterliche Ablehnung erfolgte teils aus rein formalen, teils aus Gründen der Zuständigkeit. Einzelne Mitglieder, der Kreisverband Duisburg sowie der Ortsverband Ennigerloh hatten sich im vergangenen Mai an das Gericht gewandt, weil sie in der Zustimmung zum Krieg einen „groben Verstoß gegen die Bundessatzung“ sehen. Denn der Grundkonsens der Partei gegen „Krieg als Mittel der Konfliktlösung“ könne nur mit einer Zweidrittelmehrheit auf einer Bundesversammlung geändert werden.

Die Einzelanträge ließ das Schiedsgericht nicht zu, weil die Betreffenden nicht berechtig waren, sie zu stellen. Der vorsitzende Richter Johann Müller-Gazurek befand, dass die Personen nicht im juristischen Sinn„unmittelbar betroffen“ seien. „Das ist eine Verwechslung des Wortes Betroffenheit“, sagte er der taz.

Die Anträge der Verbände wurden abgelehnt, weil sich das Gericht nicht zuständig fühlte. Das Gericht könne keinen Missbrauch der Bundessatzung feststellen, denn die Abgeorndeten hätten sorgsam Für und Wider abgewägt, erklärte der Richter. Deshalb halte sich das Gericht an die „juristische Selbstbeschränkung“, führte er aus: Der Fall sei „genuin politischer Natur“ und nicht „justizieller“. Der Parteitag müsse über die Vereinbarkeit des militärischen Einsatzes mit den Grundsätzen der Grünen entscheiden. Ein Missbrauch wäre etwa, „wenn die Grünen beschließen Breslau zu erobern“, erklärte Müller-Gazurek. isa