Hamburg darf enteignen

HAMBURG dpa ■ Die Gegner der Startbahnverlängerung am Airbus-Werk Hamburg-Finkenwerder haben eine juristische Niederlage erlitten. Die Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Hamburg entschied am Freitag, dass ein Grundstück zu Recht bereits vor der offiziellen Enteignung an die Stadt Hamburg übertragen wurde, weil es für die Startbahn benötigt wird. Diese „vorzeitige Besitzeinweisung“ ist im Werkflugplatz-Enteignungsgesetz vorgesehen, der sogenannten Lex Airbus. Dagegen hatten die Besitzer eines rund 100 Quadratmeter großen Grundstücks geklagt, im wesentlichen Obstbauern aus dem Alten Land. Gegen die Entscheidung ist innerhalb eines Monats die Revision zum Oberlandesgericht zulässig. Die Startbahnverlängerung ist bereits in Bau und soll im Sommer fertig sein.