plakate, restitution etc.
: Sammlung Sachs bleibt in Berlin

1966 erfuhr Hans Sachs (1881–1974) von einem befreundeten Kunsthistoriker, dass sich ein Restbestand von rund 4.500 seiner ehemals über 12.000 Blätter umfassenden Plakatsammlung im Ostberliner Zeughaus Unter den Linden befinde. Sachs antwortete: „Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Vielleicht kann ich mit meiner Sachkenntnis behilflich sein und helfen, meine herrliche Sammlung zu erhalten.“ Auch danach bekundete der Sammler immer wieder, dass er keine Rückgabe seiner Sammlung fordere, die 1938, vor seiner erzwungenen Emigration in die USA, von der Gestapo beschlagnahmt worden war.

Auf diese Haltung des Berliner Zahnarztes, der schon als Schüler 1896 begonnen hatte, Plakate zu sammeln, bezog sich jetzt die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, als sie entschied, die Sammlung solle im Deutschen Historischen Museum (DHM) im Zeughaus verbleiben. Die Abweisung der Restitutionsforderungen, die Peter Sachs, der Sohn von Hans Sachs, seit 2005 erhebt, durch die Beratende Kommission unter dem Vorsitz der Präsidentin des Goethe-Instituts, Jutta Limbach, darf mutig genannt werden. Denn die 1961 erfolgte Entschädigung mit 250.000 Mark durch die Bundesrepublik Deutschland (als man die Sammlung noch verloren glaubte) kann keineswegs als eine Art Ankauf gelten. Nur die Wahrung des Wunsches des ursprünglichen Eigentümers nach Erhalt seiner Sammlung legitimiert es, die Ansprüche aufgrund des Vergleichs als ausgeglichen zu betrachten.

Mehrere Punkte am Vorgehen von Peter Sachs stimmen skeptisch, ob der Erhalt der Sammlung bei einer Restitution wirklich gesichert wäre. Obwohl dank einer Ausstellungspublikation bereits seit 1992 öffentlich bekannt ist, dass die Sammlung beim DHM liegt, erhob Peter Sachs seine Rückgabeforderungen erst 2005 – als spektakuläre Auktionsergebnisse restituierter Kunstwerke international für Aufsehen sorgten. Darüber hinaus wandte er sich gleich per Rechtsanwalt an das DHM, suchte also nicht erst das Gespräch mit den Verantwortlichen. Entsprechend vergrätzt und ganz und gar undiplomatisch schickte auch Museumschef Hans Ottomayer die Rechtsanwälte vor. Hier gilt es nun, einmal mehr Kulturstaatsminister Bernd Neumann zu loben, der klug und genuin politisch reagierte. Er nahm den Rechtsanwälten den Streit weg und schaltete die Beratende Kommission ein. Anders als die Anwälte, die Erben und die betroffenen Museen muss die Kommission zu einer moralisch nachvollziehbaren Haltung finden. Und damit am ehesten zu einer fairen und gerechten Lösung.

BRIGITTE WERNEBURG