Karlsruhe für RZ zuständig

Über eine mögliche Anklageerhebung gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ (RZ), die sich freiwillig gestellt haben, entscheidet laut der Berliner Justizverwaltung die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Für das Verfahren sei die Behörde der obersten Bundesanklägerin zuständig, auch wenn sich der Tatvorwurf auf Berlin beziehe, so eine Sprecherin der Justizverwaltung. Sollte den beiden 58-Jährigen der Prozess gemacht werden, würde er „voraussichtlich“ vor dem Berliner Kammergericht erfolgen. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden vor, 1986 den Wecker gekauft zu haben, der bei einem versuchten Anschlag auf das Gentechnische Institut in Berlin benutzt wurde. dpa