KURDEN KOMMEN, ARABER SOLLEN GEHEN

Kaum ein Thema bestimmt derzeit die kurdische Medienlandschaft mehr als der Artikel 140 der irakischen Verfassung. Der Artikel zielt auf die Wiedergutmachung der Vertreibungen sowie Land- und Hauskonfiszierungen durch das Saddam-Regime. Allein in Kirkuk hatte das Regime schätzungsweise 120.000 Kurden vertrieben.

Die Verfassung garantiert den Vertriebenen und Emigranten die Rückkehr an ihre ehemaligen Wohnorte sowie die Wiederherstellung ihrer alten Besitztitel oder entsprechende Entschädigung. Hinsichtlich der vom Saddam-Regime angesiedelten Araber legt die Verfassung zwar ihre Rücksiedlung in ihre Herkunftsgebiete nahe, fordert diese aber nicht ausdrücklich. Darüber hinaus legt sie fest, die politisch motivierten Veränderungen der Verwaltungsgrenzen zu beheben. Neben Kirkuk betrifft dies besonders die Provinzen Mossul, Salahaddin und Diyala. Sollte es zu keiner Einigung kommt, wird die Einschaltung eines UNO-Vermittlers gefordert.

Die Regierung Maliki will die Rück- und Umsiedlungen sowie die Wiederherstellung der alten Verwaltungsgrenzen bis Ende März abgeschlossen haben. Am 15. November soll ein Referendum den Status der neuen Provinzen klären. Bislang gibt es dazu drei Vorschläge: Die Kurden fordern die Eingliederung von Kirkuk und großen Gebieten um Mossul und im nördlichen Diyala in den kurdischen Teilstaat. Demgegenüber verlangen viele Araber und Turkmenen, dass Kirkuk wie bisher Bagdad untersteht. Ein Mittelweg könnte sein, Kirkuk zur Sonderregion zu erklären. IRO