Volksklage gegen Studiengebühren

WIESBADEN taz ■ Gegen das von der hessischen CDU verabschiedete Gesetz zur Einführung von Studiengebühren ab dem Wintersemester 2007 klagen jetzt nicht mehr nur SPD und Grüne vor dem Staatsgerichtshof. Auch die von einer Initiative von Studentenvertretern und Interessensverbänden wie Kirchen und Gewerkschaften gegen das Gesetz angestrebte „Volksklage“ ist auf den Weg gebracht. Exakt 43.308 Bürgerinnen und Bürger – 1 Prozent der Wahlberechtigten – müssen bis Mai eine entsprechende Erklärung auf ihren Rathäusern unterschreiben. Mehr als 20.000 haben das schon getan. Hessen ist das einzige Bundesland, in dem eine Volksklage gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz möglich ist. Wird das Quorum überschritten, muss sich der Staatsgerichtshof zwingend mit der Angelegenheit befassen. KPK