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Pflichtverstöße bei Skyguide

BÜLACH dpa ■ Das Flugzeugunglück von Überlingen ist der Anklage zufolge auf Pflichtverstöße und Kommunikationsmängel bei der Schweizer Flugsicherung Skyguide zurückzuführen. Staatsanwalt Bernhard Hecht sagte gestern im Strafprozess im schweizerischen Bülach: „Das Versagen spielte sich in einem Klima der Sorglosigkeit und des mangelnden Risikobewusstseins ab.“ Beim Zusammenstoß von zwei Flugzeugen am 1. Juli 2002 waren 71 Insassen getötet worden. Hecht beantragte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 15 Monaten, ausgesetzt für zwei Jahre auf Bewährung. Alle Angeklagten hatten das Unglück zwar bedauert, sich aber für unschuldig erklärt.

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