Boock entlastet Becker

TERRORPROZESS Die frühere Terroristin war „nicht planerisch veranlagt“, sagt der RAF-Aussteiger

STUTTGART dapd | Die frühere Terroristin Verena Becker war nach Einschätzung des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock nicht an der Planung des Buback-Attentats im Jahr 1977 beteiligt.

Becker sei „nicht planerisch veranlagt“ gewesen, sagte der 59-jährige Boock am Donnerstag als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Mit seiner Aussage widersprach Boock dem wesentlichen Anklagevorwurf der Bundesanwaltschaft gegen Verena Becker.

Andere RAF-Leute seien „für die strategische Planung viel geeigneter“ gewesen, betonte Boock weiter. Bei „strategischen Geschichten“ sei Becker nach seiner Erinnerung „nicht in Erscheinung getreten“. Boock gehörte zurzeit des Attentats zur Führungsgruppe der RAF.

In dem Prozess vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht ist Becker angeklagt, Mittäterin beim Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter am 7. April 1977 gewesen zu sein. Verena Becker soll laut Anklage maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Die frühere Terroristin Becker schweigt bisher beharrlich zum Tatvorwurf.