Mindeststrafen für Umweltdelikte

BRÜSSEL rtr ■ Die Europäische Kommission will EU-weite Standards für die Bestrafung schwerer Umweltverbrechen einführen. Vorgesehen sind bei bestimmten Delikten Mindeststrafen von bis zu fünf Jahren Haft und 1,5 Millionen Euro. Das geht aus einem Richtlinienentwurf hervor, den die Kommission heute verabschieden will. Falls auch die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament der Richtlinie zustimmen, würde diese Vorrang vor nationalen Vorschriften bekommen. Der Entwurf schlägt einheitliche Mindeststrafen für neun Umweltdelikte wie illegale Giftmüllentsorgung, den ungesicherten Transport von Gefahrgut und die Schädigung geschützter Arten vor. Die höchste Pflichtstrafe – fünf bis zehn Jahre Haft – soll es für vorsätzliche Taten geben, durch die Menschen getötet oder schwer verletzt werden.