Große bevorzugt

Die Bußgelder aus dem Mannesmann-Prozess wurden unfair verteilt, kritisiert die Kölner Schuldnerberatung

KÖLN/DÜSSELDORF taz ■ An der Verteilung der Bußgelder aus dem Mannesmann-Prozess gibt es Kritik: „Gerade finanzschwache Organisationen und Vereine haben gar kein Geld erhalten oder nur Kleinstbeträge“, kritisiert Michael Heinen-Anders, Mitarbeiter des Vereins für Schuldnerberatung aus Köln, der selbst leer ausgegangen ist. Der Löwenanteil sei an große Organisationen gegangen, die ohnehin über „relativ viel Geld“ verfügten, bemängelt Heinen-Anders.

Das Landgericht Düsseldorf hatte das Mannesmann-Verfahren am 29. November 2006 gegen Geldauflagen eingestellt. Insgesamt mussten die Angeklagten um Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, die sich nach Millionenzahlungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone wegen Untreue verantworten mussten, rund 5,8 Millionen Euro zahlen.

60 Prozent der Geldzahlungen behielt der Staat ein, die restlichen rund 2,3 Millionen Euro gingen an gemeinnützige Vereine und Organisationen. Über die Verteilung der Gelder hatte das Landgericht Düsseldorf Mitte dieser Woche entschieden. Rund 4.000 Organisationen hatten sich beworben, 363 Organisationen bekamen schließlich Beträge zwischen 1.000 und 30.000 Euro. Die Höchstsumme von 30.000 Euro erhielten nur AWO, Caritas, Diakonie, Kinderschutzbund, Krebshilfe, Unicef sowie der Förderverein der Uni Düsseldorf. Kleinere Beträge gingen zum Beispiel an die Bergisch Gladbacher Tafel oder die Männer gegen Männergewalt (je 2.000 Euro). Viele der geförderten Vereine sitzen in Nordrhein-Westfalen. Allein 120 Organisationen kommen aus Bonn, Düsseldorf und Köln.

Das Landgericht Düsseldorf lehnte es gestern ab, die Verteilung der Gelder zu begründen. Das Gericht habe „nach eigenen Kriterien und in Absprache mit allen Beteiligten“, also der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten, entschieden, sagte Sprecher Ulrich Thole. Näheres werde nicht veröffentlicht. DIRK ECKERT