RENTNERBELASTUNG
: Erhöhungen seit dem Jahr 2005 rechtens

KARLSRUHE | Rentner müssen die 2005 ausgefallene Rentenerhöhung und die gleichzeitige Erhöhung ihrer Krankenkassenbeiträge hinnehmen. Die vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen dienten dem Erhalt der Renten- und der Entlastung der Krankenversicherung, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in mehreren gestern veröffentlichten Beschlüssen. Konkret ging es um die Änderungen bei der Berechnung des sogenannten Rentenwertes sowie um einen Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. (epd)