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Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot steht: „Wir wollen die Situation der Opfer der SED-Diktatur mit geeigneten Maßnahmen verbessern. In Frage kommen hierfür u. a. die Aufstockung der Mittel für die Häftlingshilfestiftung, die Einführung einer Opferpension oder die Einrichtung eines effektiven Verfahrens zur Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden.“

Das Wörtchen „oder“ ist mittlerweile gestrichen. Ende Januar einigten sich die Fraktionsspitzen von CDU, CSU und SPD auf einen Gesetzentwurf, mehr als 16 Jahre nach der Wiedervereinigung den Widerstand ehemaliger politischer Häftlinge in der DDR mit einer „Opferpension“ von 250 Euro monatlich anzuerkennen.

Doch nicht jeder Verfolgte bekommt das Geld. Er oder sie muss mindestens sechs Monate lang inhaftiert gewesen sein. Zugleich muss „eine besondere Bedürftigkeit“ vorliegen, also ein niedriges Haushaltseinkommen. Die Bundesregierung schätzt die Zahl der Betroffenen auf 16.000, die Kosten auf 50 Millionen Euro. Das Gesetz soll bis zur Sommerpause verabschiedet werden. WAHN