Muslimin will Baskenmütze nicht ablegen

Eine Pädagogin türkischer Herkunft klagt vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht gegen ihre Abmahnung. Sie soll an ihrer Schule entlassen werden, weil sie das Kopftuch gegen eine Mütze eingetauscht hat. Eine Einigung ist nicht in Sicht

DÜSSELDORF taz ■ Der Kopftuchstreit entwickelt sich zunehmend zum Mützenstreit. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht versuchte gestern bei einem so genannten Gütetermin zwischen der Schul-Sozialpädagogin Ayse A. und dem Land Nordrhein-Westfalen zu vermitteln. Erfolglos: Die ehemalige Kopftuchträgerin will die Mütze nicht ablegen. Die Landesregierung, vertreten durch Dorothea Dittmann von der Düsseldorfer Bezirksregierung, besteht darauf, dass es sich bei der Mütze um eine „kopftuchähnliche Kopfbedeckung“ handelt. Und Kopftücher dürfen Pädagoginnen an NRW-Schulen seit August laut Gesetz nicht mehr tragen.

Seit fast zehn Jahren arbeitet Ayse A. an einer Düsseldorfer Gesamtschule. Ihr Kopftuch habe sie in der Pubertät aufgesetzt, als sie „auf der Suche nach ihrer Identität war“, sagte sie gestern vor Gericht. Die schüchtern dreinblickende Endzwanzigerin spricht leise, aber bestimmt. Ihr Haar hat sie an diesem Tag unter einer fliederfarbenen Wollmütze versteckt, über ihrem Rollkragenpulli trägt sie eine knielange braune Strickjacke.

Das Kopftuchtragen habe für sie nicht im Widerspruch zu einer akademischen Laufbahn gestanden, so Ayse A.: „Ich wollte unabhängig sein, mich von bestimmten archaischen Strukturen distanzieren.“ Sie sei zwar nicht zutiefst religiös, fühle sich aber ohne Haarbedeckung „nicht angezogen.“ „Ich habe mich mit einem Kopftuch-Foto beworben und bin so eingestellt worden“, sagt die Pädagogin. Und das habe die Schulleitung durchaus als Vorteil gesehen, ergänzte ihr Anwalt. „Sie hat bei Kindern aus muslimischen Familien Vertrauen erweckt“, so Blank. Als das Gesetz im August in Kraft trat, forderte die Schulleitung sie auf, ihr Kopftuch abzulegen. Ayse A. tat dies, ging aber daraufhin mit einer Baskenmütze in die Schule. Daraufhin wurde sie abgemahnt. Ihre Kündigung soll bereits „in Vorbereitung“ sein.

Der Anwalt der Gegenseite wollte vor Gericht „keine politischen Diskussionen“ führen, denn „man kann ja zum Kopftuch stehen wie man will.“ Doch der nahtlose Übergang vom Kopftuch zur französischen Baskenmütze spreche dafür, dass Ayse A. gegen das Schulgesetz verstoße. Denn das besage, dass das „äußere Erscheinungsbild objektiv geeignet sein müsse, niemanden zu irritieren.“ Außerdem, fügte seine Mandantin Dorothea Dittmann hinzu, habe die Sozialpädagogin vor dem Kopftuchverbot immer wieder erklärt, dass sie die Haarbedeckung religiös bedingt trage. „Dafür habe ich mehrere Zeugen“, so Dittmann.

Weil sich die beiden Parteien nicht einigen konnten, sehen sie sich am 1. Juni vor Gericht wieder. Diesem Tag sieht die Bezirksregierung optimistisch entgegen: „Es gab in Baden-Württemberg und Bayern bereits Urteile, die zugunsten des Gesetzgebers ausgingen“, sagte Dittmann.

12 Pädagoginnen setzen laut Dittmann den Widerstand gegen das Kopftuchverbot fort. Maryam Weiß, stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Muslime und Sprecherin der Kopftuchlehrerinnen, spricht allerdings von 26 Frauen, die um ihre Haarbedeckung kämpfen – um Kopftücher, Woll- oder Baskenmützen.

NATALIE WIESMANN