Ex-RAF-Terrorist Knut Folkerts bleibt frei

FREIBURG taz | Das ehemalige RAF-Mitglied Knut Folkerts muss nicht erneut in Haft. Das Landgericht Hamburg lehnte am Donnerstag einen Antrag der Niederlande auf Vollstreckungshilfe ab. Folkerts hatte 1977 in Utrecht bei einer Kontrolle einen Polizisten erschossen und einen anderen schwer verletzt. Dafür wurde er in Holland zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde noch nicht vollstreckt, weil Folkerts 1978 an Deutschland ausgeliefert wurde, wo er unter anderem wegen Beteiligung am Buback-Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe erhielt. 1995 wurde er nach 17 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen und lebt jetzt als Buchhalter in Hamburg.

Auf Druck der Utrechter Polizistenwitwe versucht die niederländische Regierung seit 2005, eine zusätzliche Vollstreckung des damaligen Urteils zu erreichen. Das Landgericht Hamburg lehnte dies nun ab, weil Folkerts dann insgesamt „unerträglich lange“ inhaftiert wäre. Die Vollstreckung einer zusätzlichen 20-jährigen Haftstrafe würde gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoßen. Unterdessen haben im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Buback-Attentats die Ex-RAF-Mitglieder Stefan Wisniewski und Günter Sonnenberg am Donnerstag als Zeugen die Aussage verweigert. CHR