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Ärger über Justizvollzug

In der niedersächsischen schwarz-gelben Regierungskoalition bahnt sich ein Streit über die geplanten Neuregelungen im Justizvollzug an. Offenbar hat die FDP Bedenken unter anderem gegen die vorgesehenen Neuregelungen zur Untersuchungshaft. Bisher lagen konkrete Entscheidungen über die Bedingungen in der U-Haft bei den Richtern. Künftig aber soll die Leitung einer Justizvollzugsanstalt – insbesondere mit Blick auf mögliche Fluchtgefahr – selbstständig entscheiden können.

Dies müsse den Richtern vorbehalten bleiben, fordert die FDP. Andernfalls werde die richterliche Gewalt zunehmend „ausgehöhlt“. Das hatte auch der niedersächsische Richterbund kritisiert. „Der Gesetzentwurf hat gravierende Mängel“, sagte dessen Vorsitzender Jürgen Possehl.

Der Gesetzentwurf zum Strafvollzug soll am Dienstag im Kabinett beraten werden. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte, bis dahin hoffe man auf eine Einigung mit der FDP. Im Zuge der Föderalismusreform waren die Kompetenzen für die Regelung des Strafvollzugs an die Länder übergegangen.

Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken haben die Liberalen überdies gegen den im Gesetzentwurf neu geregelten Vollzug der Jugendstrafe. Der im Jugendstrafrecht gesetzlich verankerte Erziehungsgedanke komme zu kurz, bemängeln die Liberalen. DPA

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