Streikverbot am Uniklinikum

ARBEITSKAMPF Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein ist in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückgekehrt. Streiks seien damit laut Kieler Landesregierung nun erst mal nicht mehr zulässig

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist eines der größten europäischen Zentren für medizinische Versorgung und für die Spitzenversorgung der Bevölkerung in Schleswig-Holstein zuständig.

■ Hervorgegangen ist das UKSH 2003 aus der Fusion der Universitätskliniken Lübeck und Kiel. Es beschäftigt 11.700 MitarbeiterInnen in Krankenversorgung, Forschung und Lehre.

■ Organisiert ist das Haus als eigenständige Körperschaft, die zu 100 Prozent dem Land Schleswig-Holstein gehört.

Der Tarifkonflikt am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) um einen Haustarifvertrag hat die erwartete Wende genommen. Um die Gewerkschaft Ver.di auszubremsen, ist das UKSH am Donnerstag in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückgekehrt.

Die Mitgliederversammlung stimmte in Berlin der Aufnahme des eigens zu diesem Zweck gegründeten Arbeitgeberverbandes des Landes Schleswig-Holstein einstimmig zu, wie der Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft, Knut Bredendiek, am Donnerstag mitteilte. Nach der Auffassung der Kieler Landesregierung aus SPD, Grünen und SSW sind damit zunächst keine Streiks mehr an den beiden UKSH-Standorten Kiel und Lübeck zulässig.

Die Gewerkschaft Ver.di hatte am Dienstag rund 6.000 MitarbeiterInnen des nicht-wissenschaftlichen Personals an den UKSH Standorten Kiel und Lübeck zu einem eintägigen Streik unter dem Motto „Wir schäumen vor Wut“ aufgerufen. Auch am Mittag demonstrierten in Kiel nach Angaben von Ver.di und der Polizei 700 UKSH-MitarbeiterInnen gegen eben diese Pläne der Landesregierung, der Tarifgemeinschaft beizutreten.

Für den mit mehr als 11.000 Beschäftigten und 80 Instituten größten Einzelarbeitgeber in Schleswig-Holstein galt bislang ein Haustarifvertrag. Die Gewerkschaft Ver.di hatte gefordert, den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und von den Kommunen auch fürs UKSH zu übernehmen.

Mit Übernahme des Länder-Tarifvertrags bekommen die UKSH-Angestellten laut Finanzministerium rückwirkend zum 1. Juli durchschnittlich 1,86 Prozent mehr Geld und einen Urlaubstag mehr. Künftige Tarifabschlüsse der Länder werden automatisch übernommen.  (dpa)