BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
: Foto-Verbot gekippt

BERLIN | Das Bundesverfassungsgericht hat das weitgehende Film- und Fotoverbot im Hamburger Strafprozess um den Tod der dreijährigen Yagmur aufgehoben. Erfolg hatte eine Verfassungsbeschwerde des Axel-Springer-Verlags. Zwar gilt während Verhandlungen generell bereits ein gesetzliches Film- und Foto-Verbot. Doch das Hamburger Gericht hatte zudem verboten, die Richter sowie die Verteidiger, Sachverständigen und Zeugen in den Verhandlungspausen und vor Prozessbeginn ohne ihr Einverständnis zu fotografieren und zu filmen. Die Verfassungsrichter hoben dieses Verbot nun auf, da sie eine tragfähige Begründung vermissten. Der Vorsitzende Richter am Hamburger Landgericht, Joachim Bülter, kann vor dem nächsten Prozesstag am 11. August eine neue, besser begründete Regelung erlassen. Die angeklagten Eltern durften schon bisher (mit verpixelten Gesichtern) abgebildet werden. CHR