Nicht dumm gelaufen

SCHMERZ Stadt muss für Schienen-Opfer zahlen

Bremen muss für Passanten-Unfälle haften, die durch glitschige Stahlschienen in der Obernstraße verursacht werden. Das hat gestern die erste Zivilkammer des Landgerichts verdeutlicht – und damit für einen Vergleich gesorgt.

Geklagt hatte Andreas V. Der 39-Jährige war Ende Dezember 2009 auf der Obernstraße gestürzt – wegen der extrem rutschigen Schmuck-Schienen, behauptet er. Dabei hatte er sich einen Arm gebrochen. Dumm gelaufen sei er bloß, erwiderten die Stadt-Juristen: Er hätte nur dem Schneewetter angemessen gehen müssen, dann wäre nichts passiert. Allerdings war ihre Beweislage schlecht: V. war nicht das einzige Schmuckschienen-Opfer. Deswegen hatte das Straßenverkehrsamt diesen Winter Warnschilder aufgestellt, in Beirat, Bürgerschaft und Senat wurden Problemlösungsstrategien erörtert, im Haushalt 450.000 Euro dafür eingestellt. Das weise darauf hin, dass die polierten Abdeckungen die Verkehrssicherheit gefährden, so der Vorsitzende, Wolfgang Grotheer. Ein Urteil müsse dem Kläger Recht geben, aber den Schmerzensgeldanspruch nach unten korrigieren. Schließlich einigten sich die Parteien auf 2.750 statt der geforderten 3.500 Euro, jedoch mit 14 Tagen Widerrufsfrist. BES