DIE REFORM

Schwarz-Gelb will den Paragraph 107 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung um ein einziges, aber wichtiges Wort verändern. Bislang dürfen sich die 230 Stadtwerke in NRW wirtschaftlich betätigen, wenn ein „öffentlicher Zweck“ dies erfordert. Künftig muss ein „dringender öffentlicher Zweck“ herhalten, damit Kommunen sich – etwa in der Energie- und Wasserversorgung – am Markt engagieren. TEI