Aufruf zur Blockade kostet 200 Euro

PROZESS Verfahren gegen Antifa eingestellt. Er hatte Blockade des Pro-Deutschland-Parteitags initiiert

Das Landgericht Berlin hat am Donnerstag das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der auf einer Kundgebung im Juli 2010 zu einer Blockade des Schöneberger Rathauses aufgerufen hatte. Damit wollte Markus T. den Bundesparteitag der rechtspopulistischen Partei Pro Deutschland verhindern, der in dem Gebäude stattfinden sollte.

Dem Aufruf kamen rund 200 Demonstranten nach, so dass die Teilnehmer des Pro-Deutschland-Parteitags den Seiteneingang benutzen mussten. Die Staatsanwaltschaft sah darin die Straftat der Nötigung. Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich jedoch auf eine Einstellung des Verfahrens mit Auflage: T. muss 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung seiner Wahl spenden.

Die rechtspopulistische Partei Pro Deutschland hielt am 17. Juli 2010 ihren Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg ab. Das Bezirksamt hatte erfolglos versucht, die Veranstaltung durch eine Klage zu verhindern. Ein Bündnis aus Antifa, dem Verein der Verfolgten des Naziregimes, den Jusos und der Gewerkschaftsjugend rief daraufhin zu einer Kundgebung gegen den Pro-Deutschland-Parteitag im Rathaus Schöneberg auf. Rund 1.000 Menschen demonstrierten vor dem Rathaus, Markus T. war Redner auf der Protestveranstaltung. Nachdem er zu der Blockade aufgerufen hatte, nahm die Polizei ihn in Gewahrsam.

Die Staatsanwaltschaft störte sich vor allem an einem Satz: „Leute, verteilt euch links und rechts von der Zufahrt und passt auf, dass da keine Rassisten reinkommen.“ Ein solcher Aufruf sei Nötigung. Die Verteidigung betonte, dass die Mitglieder von Pro Deutschland nicht an ihrem Parteitag gehindert wurden und das Rathaus durch Seiteneingänge betreten konnten. Markus T. habe zudem zu friedlichen Handlungen aufgerufen. „Wenn man zu einer friedlichen Blockade aufruft, kann das nicht strafbar sein“, so die Verteidigung.

MIRJAM SCHMITT