Land will Haar sehen

CDU-Schulministerin berichtet vom letzten Stand zum Kopftuchverbot. Opposition: „Es trifft die Falschen“

DÜSSELDORF taz ■ Trotz des seit August geltenden Verbots tragen an NRW-Schulen derzeit zwölf muslimische Lehrerinnen und sieben Referendarinnen ein Kopftuch. Das besagt der Lagebericht, den Schulministerin Barbara Sommer (CDU) gestern dem Schulausschuss des Landtags präsentierte.

Doch nicht alle Fälle werden gleich behandelt: Referendarinnen dürfen wegen des „Ausbildungsmonopols“ des Bundes ihr Haar weiter verhüllen. Acht der zwölf Lehrerinnen wurde das Kopftuchtragen verboten, sie klagen derzeit vor Gericht. Die übrigen vier muslimischen Pädagoginnen scheinen mit ihrem Kopftuch den Schulfrieden nicht zu gefährden: „Das ist absurd“, sagte Ute Schäfer, bildungspolitische Sprecherin der SPD.

Die Ex-Schulministerin warf ihrer Nachfolgerin vor, mit dem Gesetz „mit Kanonen auf Spatzen“ zu schießen und dabei noch die Falschen zu treffen: „Emanzipierte Lehrerinnen werden gezwungen, das Kopftuch abzulegen und Schülerinnen, die das Kopftuch teilweise nicht freiwillig tragen, aber geschützt werden sollen, werden durch das Gesetz gar nicht erreicht.“

Weil die Mehrheit der muslimischen Schülerinnen und Lehrerinnen kein Kopftuch trage, müssten diese aber vor dem Anpassungsdruck geschützt werden, argumentierte Sommer für das Verbot. Das Kopftuch verstoße gegen „Verfassungsgüter wie die Freiheit, Menschenwürde und die Gleichberechtigung“ sprang der CDU-Abgeordnete Michael-Ezzo Solf ihr bei.

„Wodurch gefährdet eine Baskenmütze die Gleichberechtigung?“, fragte Grünen-Fraktionsvorsitzende Sylvia Löhrmann. Eine Düsseldorfer Sozialpädagogin und Ex-Kopftuchträgerin klagt derzeit für ihre Baskenmütze. „Diese ist auch eine Möglichkeit, etwas zu demonstrieren“, so die Ministerin. NAW