NRW unitalienisch

Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf nach EuGH-Urteil gegen Sportwettenverbote in Italien

DÜSSELDORF taz ■ Die schwarz-gelbe Landesregierung will trotz eines Grundsatzurteils der EU-Richter am Staatsmonopol auf Sportwetten festhalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte gestern in Luxemburg ein italienisches Gesetz für ungültig, das private Anbieter von der Vergabe von Konzessionen für Sportwetten ausschließt. Der EuGH habe ein Urteil zu einem italienischen Konzessionsmodell getroffen, sagte ein NRW-Regierungssprecher zur taz. Das Urteil betreffe nur Länder mit einem solchen Modell. „Die Bundesländer hingegen haben sich auf ein Monopolmodell geeinigt“, so der Sprecher. Deshalb sehe die Landesregierung keine Auswirkungen für Deutschland.

Dem EuGH lag der so genannte Placanica-Fall (Aktenzeichen: C-338/04) vor. Die italienische Staatsanwaltschaft hatte gegen drei heimische Vermittler von Sportwetten für eine britische Wettfirma Klage erhoben. Diese verfügten nicht über die nötige Konzession und die polizeiliche Genehmigung der Behörden. Die Richter urteilten, dass Strafrecht zwar grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten sei. Ein EU-Staat dürfe bei der Strafverfolgung aber nicht die garantierten Grundrechte im EU-Recht verletzen. Gegen die drei Vermittler hätte die italienische Justiz also nicht Anklage erheben dürfen.

Der Bochumer Lotto-Unternehmer Norman Faber forderte als Konsequenz aus dem EuGH-Urteil einen Verzicht der Länder auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag, der private Anbieter wie in Italien für illegal erklärt. „Wer jetzt noch an dem Entwurf festhält, rennt gegen eine europäische Wand“, sagte der Chef des Deutschen Lottoverbands. Zudem drohten Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Faber: „Der gesamte deutsche Glücksspielmarkt würde in einer Klagewelle untergehen.“

MARTIN TEIGELER