Kirchen wollen weiter trauern

PETITION Weil er das Karfreitags-Tanzverbot nicht mehr für zeitgemäß hält, hat ein Horner Beiratskandidat eine online-Petition dagegen lanciert

Durch Grundgesetz-Artikel 140 sind einzelne „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ besonders geschützt. Ländersache ist dabei die Art des Schutzes.

■ Das Karfreitags-Tanzverbot gibt es in allen 16 Bundesländern mit geringfügigen Unterschieden, ähnlich geregelt sind der Volkstrauer- und der Ewigkeitssonntag.

■ Anders als in den übrigen Stadtstaaten gelten in Bremen Tanzverbote auch an den Vormittagen von Karsamstag, Ostersonntag und -montag, an Pfingsten, Himmelfahrt und sogar an den Weihnachtsfeiertagen. (taz)

Per online-Petition wendet sich Lokalpolitiker Maurice Mäschig (SPD) gegen das Tanz-Verbot an Trauertagen wie Karfreitag. Das Verbot sei nicht zeitgemäß und werde „von einem großen Teil der Bevölkerung nicht mehr verstanden“ argumentiert der 25-Jährige, der für den Beirat Horn kandidiert. Sprecherinnen der Großkirchen verteidigten die Regelung im bremischen Feiertagsgesetz.

Danach sind öffentliche Tanzveranstaltungen beispielsweise in Diskotheken am Karfreitag, am Volkstrauertag und am Totensonntag untersagt. Der Karfreitag und der Totensonntag sollten aus dieser Liste gestrichen werden, forderte Mäschig in der Petition an die Bremische Bürgerschaft.

Für sein Anliegen hat er bislang 381 UnterstützerInnen gefunden. Die Zeichnungsfrist endet am 29. April. Mäschig verweist darauf, dass die Mehrzahl der Schweizer Kantone das Feiertags-Tanzverbot bereits aufgehoben hat.

Das trifft zu. Erhalten geblieben ist allerdings meist eine kantonale Feiertags-Sperrstunde, so auch im Aargau, dass sein religiöses Tanzverbot bereits Mitte der 1990er aufgehoben hat. Dort müssen die Lokale aber um 0.15 Uhr schließen. Laut Aargauer Zeitung laufen derzeit vor allem städtische Diskobetreiber gegen diese „strenge Regelung“ Sturm.

Auswirkungen auf die Religionsausübung seien nicht zu erwarten, so Mäschig. „Die geforderte Gesetzesänderung verpflichtet niemanden einer Tanzveranstaltung beizuwohnen“, so Mäschig im Petitionstext. Umgekehrt untersage jedoch „die aktuelle Gesetzeslage konfessionsübergreifend allen das Tanzen“. Tatsächlich untersagt das Bremische Sonn- und Feiertagsgesetz allerdings nur „öffentliche Tanzveranstaltungen“ und den üblichen Disko-Betrieb.

„Stille Feiertage sind wichtig, weil sie die Gesellschaft innehalten lassen“, verteidigte Katholiken-Sprecherin Martina Höhns das Verbot. „Sie unterbrechen den Alltag und erinnern uns an die Endlichkeit des Lebens.“ Ähnlich äußert sich Sabine Hatscher: die Menschen hätten ein Recht auf Ruhe, so die Sprecherin der Bremischen Evangelischen Kirche.

Für eine Beibehaltung des Verbots hat sich auch der Ring Christlich Demokratischer Studenten augesprochen. Schließlich handele es sich um „religiöse Feiertage“, so dessen Landesvorsitzender René Mittelstädt, der „deren inhaltliche Aussage“ für „zeitlos“ hält, während Mäschig bemerkenswert findet, dass das Verbot auf die Verfassung von 1919 zurückgeht. (epd/taz)