30 Jahre Recht auf Lärmschutz

LEIPZIG afp ■ Anwohner neuer Straßen sind künftig besser vor steigendem Verkehrslärm geschützt: Sie können 30 Jahre lang Nachbesserungen beim Lärmschutz verlangen, wenn die vorausgesagte Lärmentwicklung deutlich übertroffen wird, urteilte gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Mit dem Grundsatzurteil setzten die obersten Verwaltungsrichter der überwiegenden Praxis der Straßenbaubehörden und auch der Instanzgerichte ein Ende, welche die Frist für Nachbesserungen faktisch auf 10 bis 15 Jahre begrenzte (Az.: 9 C 2.06). Diese Beschränkung liege schlicht daran, dass zuverlässige Voraussagen darüber hinaus kaum möglich seien. Die gesetzlich festgelegte Frist von 30 Jahren für Nachbesserungen könne dadurch aber nicht ausgehebelt werden, so die Richter. Geklagt hatten eine Gemeinde und Anwohner an der B 2002 bei Rendsburg.