Maschseemord-Urteil bleibt

SCHLUSSSTRICH Der Bundesgerichtshof hat den Richterspruch zum Mord an einer Prostituierten im Jahr 2012 bestätigt

Im Prozess um den sogenannten Maschseemord bleibt der Justiz in Niedersachsen eine zweite Runde erspart. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Eingaben der beiden Prozessparteien gegen das Urteil des Landgerichts Hannover zurückgewiesen. Damit bleibt es beim Richterspruch von vor zehn Monaten. Der damals 25-Jährige muss nach einer Haft von zwölf Jahren in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

Der Täter hatte nach Überzeugung des Landgerichts eine Prostituierte erstochen, zerstückelt und in den Maschsee in Hannover geworfen. Wegen einer Persönlichkeitsstörung, Alkohol- und Drogenmissbrauchs wurde der Mann als erheblich vermindert schuldfähig eingestuft.

Gegen das Urteil vom 23. Oktober 2013 hatten beide Seiten Revision eingelegt. Ihre Anwälte begründeten dies am Donnerstag vor dem 3. Strafsenat des BGH. In einem Revisionsverfahren geht es nur um die Prüfung, ob es in einer Urteilsfindung Rechtsfehler gegeben hat.

Die Verteidigung machte vor allem Verfahrensfehler im Prozess geltend. Die Staatsanwaltschaft bemängelte, dass das Landgericht Umstände, die auf eine höhere Schuld des Täters hindeuteten, nicht ausreichend berücksichtigt habe.

Zum Abschluss der Verhandlung in Hannover hatte die Verteidigung einen Freispruch aus Mangel an Beweisen, die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Der Gang vor den BGH ist mit Kosten verbunden gewesen, die nun beide Seiten jeweils selbst tragen müssen.  (dpa)