Wegschließen für immer

betr.: „Sicherungsverwahrung ist keine Strafe“, taz vom 26. 2. 07

Christian Rath behauptet, bislang sitze kein einziger Straftäter in nachträglicher Sicherungsverwahrung (SV). Solche Fehlinformationen sind Wasser auf die Mühlen derer, die immer weitere Verschärfungen im Bereich der SV fordern, da angeblich die existierenden Gesetze wirkungslos seien. Dem Aufsatz des Richters Ullenbruch (Neue Zeitschrift für Strafrecht 2/2007) kann entnommen werden, dass es mindestens sechs rechtskräftige Anordnungen nachträglicher SV gibt. Dass gerade die taz sodann in ihrer Kommentarspalte die geplanten Verschärfungen als „Schließung einer Gesetzeslücke“ begrüßt, verwundert, oder ist Zeichen dafür, dass auch im eher linken Spektrum die Zeichen auf „Wegschließen für immer“ stehen.

THOMAS MEYER-FALK, zzt. JVA Bruchsal

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