Radtouren nur mit Zustimmung

VERKEHR Sind Familienradtouren auf der Landstraße eine Ordnungswidrigkeit? Streng genommen ja, sagt Schleswig-Holsteins Verkehrsministerium. Die Piraten befürchten das Aus ehrenamtlich organisierter Radtouren

Fahrradtouren auf Bundes- und Landesstraßen ohne Radweg müssen in Schleswig-Holstein vorab beim zuständigen Straßenverkehrsamt angemeldet werden. Dies geht aus der Antwort von Verkehrsstaatssekretär Frank Nägele auf eine Anfrage des Piraten Patrick Breyer hervor. Zur Begründung heißt es, unabhängig von der Teilnehmerzahl könnten „erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen“ nicht grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen werden. Damit sind auch Radtouren im Familienkreis anmeldepflichtig.

Nach der Antwort des Staatssekretärs entscheiden die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall, „ob eine Erlaubnis (tatsächlich) erforderlich ist und wenn ja – ob die erforderliche Erlaubnis – gegebenenfalls unter Auflagen – erteilt werden kann“.

„Verkehrsminister Reinhard Meyer (SPD) legt die Gesetzesregelung absolut realitätsfern aus“, sagte Breyer. Er forderte Meyer auf, dem Beispiels Hessens zu folgen und per Erlass landesweit zu regeln, dass Genehmigungen grundsätzlich nur für Radrennen mit Fahren auf Zeit oder dem Pulkstart einzuholen sind. „In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses werde ich diese Forderung dem Minister persönlich und nachdrücklich vortragen.“

Ein Ministeriumssprecher betonte auf Anfrage, für das Tourismusland Schleswig-Holstein habe speziell der Fahrradtourismus große Bedeutung. „Unnötige Restriktionen für den Fahrradtourismus lehnen wir deshalb ab.“

Der Steinburger Piraten-Kreistagsabgeordnete Siegfried Hansen kritisierte, die Darstellung des Ministeriums bedeute faktisch das Aus ehrenamtlich geführter Fahrradtouren. „Es ist keinem Ehrenamtler zuzumuten, sich jedes Mal vorab genau zu informieren, ob die geplante Tour über Landes- oder Bundesstraßen führt.“

Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) haben einige Straßenverkehrsbehörden in Schleswig-Holstein versichert, dass keine Anträge auf Erlaubnis erforderlich sind. Im Sinne der Rechtssicherheit sei im Zweifelsfall aber eine Nachfrage angezeigt, der Einfachheit halber per E-Mail mit Bitte um Antwort, rät der Verband.  (dpa)