Zweifel an Gutachten

LOVEPARADE Verteidigung wittert einen Interessenkonflikt

BERLIN taz | Im Verfahren um die Massenpanik bei der Loveparade 2010 haben mehrere Anwälte beantragt, die Anklage abzulehnen. Das Landgericht Duisburg bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Süddeutschen Zeitung. Demnach zweifeln die Verteidiger ein zentrales Gutachten der Staatsanwaltschaft an.

An dem Gutachten habe eine Expertin mitgearbeitet, die möglicherweise befangen war, weil sie auch in einer Arbeitsgruppe des NRW-Innenministeriums saß. Das Ministerium wiederum hatte nach der Katastrophe die eingesetzten Polizisten von jeder Schuld freigesprochen, trotz anderslautender Indizien. Auch in der Anklage tauchten sie nicht auf. Die Frau sagte der Süddeutschen Zeitung, ihre Doppelfunktion sei nicht der Grund dafür: Ihre Mitarbeit war „rein organisatorisch“. TOBIAS SCHULZE