Höchststrafe für Doppelmord

HANNOVER taz ■ Für die Ermordung der im Juni vergangenen Jahres verschwundenen Karen Gaucke und ihres Babys hat das Landgericht Hannover gestern die höchstmögliche Strafe verhängt. Es verurteilte den Exfreund der Verschwundenen in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes und stellte zugleich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung des 38-Jährigen nach 15 Jahren ausgeschlossen. Als Motiv nahm das Gericht Streit über Unterhaltsfragen an. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil zufrieden – das Gericht war ihren Strafanträgen gefolgt. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an. Ü.O.