Die Daten vor Parteien schützen

RECHT Parteien bekommen für Werbung Adressen und Namen von Wahlberechtigten. Dagegen können sich die Bürger wehren

Die Piraten wollen die Wähler aus der Bittsteller-Position befreien

Vor Wahlen müssen die Kommunen persönliche Daten ihrer BürgerInnen für Wahlwerbung herausgeben. Vor und Familiennamen, Doktortitel und Anschrift aller Wahlberechtigten können Parteien und Wählervereinigungen erfragen. Dieses Recht haben sie nach dem Meldegesetz bereits sechs Monate vor jeder Wahl. Für die Bürgerschafts und Beiratswahlen am 10. Mai 2015 kommen Parteien also ab Dezember an diese Daten heran.

Dagegen können die Bürger sich allerdings wehren. Sie können jederzeit der Zentralen Meldebehörde oder den Bürger-Service-Centern schreiben, dass ihre Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Vordrucke dafür gibt es auf der Website des Stadtamtes. Durch diese Vordrucke können auch weitere Sperren festgelegt werden. Zum Beispiel, dass das Melderegister Alters oder Ehejubiläen nicht übermitteln darf oder dass die eigene Anschrift nicht an Adressbuchverlage weitergegeben wird. Wer das einmal festgelegt hat, muss seine Widersprüche nicht erneuern: Sie gelten, bis der Bürger sie widerruft. Zudem müssen Parteien die Daten immer wieder neu erfragen. Nach jeder Wahl müssen sie alle Angaben, die sie bekommen haben, vernichten.

Marvin Pollock, Vorsitzender der Piraten in Bremen, findet das nicht ausreichend. Die Bremer würden durch die Widerspruchsregelung in eine BittstellerInnen-Position gebracht. „Wir favorisieren eine sogenannte Opt-in-Regelung“, so Pollock, „Alle in Bremen gemeldeten Menschen müssen statt eines expliziten Widerspruchs, eine explizite Erlaubnis geben.“ Die Piratenpartei werde bei der kommenden Wahl keine Daten anfordern.

Laut Innenressort-Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler werden Bürger schon beim Anmelden ihres Wohnsitzes darüber informiert, dass sie solche Widersprüche einlegen können. Auf dem Anmeldeformular steht über dem Unterschriftenfeld, man solle die Hinweise zu Datenübermittlungssperren auf dem Vorblatt beachten. Auf diesem Vorblatt ist das dann der vierte von fünf allgemeinen Hinweisen.

Imke Sommer, Landesdatenschutzbeauftragte für Bremen, hält die grundsätzliche Datenweitergabe trotzdem für legitim. „Solange das Gesetz nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wird, gibt es wenig Möglichkeiten, das anzugreifen.“ Eigentlich gebe es das Melderegister vor allem dafür, um es Schuldnern zu erschweren, sich Forderungen zu entziehen. Und: „Die Parteien, die ja an der politischen Willensbildung teilnehmen, sollen die Menschen informieren können, was ihre Zwecke sind, und sollen die Wahlbeteiligung erhöhen.“

Das könnten die Parteien allerdings auch ohne die Daten. „Wer mit seiner Adresse im Telefonbuch steht, der kann natürlich trotzdem erreicht werden“, so Werner Wick von der Senatspressestelle. Selbst wenn das nicht der Fall ist, können Parteien ihre Werbung auch ohne persönliche Anschrift in Briefkästen verteilen.  CATIANA KRAPP